Rechtsprechung
   BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7339
BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R (https://dejure.org/2005,7339)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R (https://dejure.org/2005,7339)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2005 - B 6 KA 27/04 R (https://dejure.org/2005,7339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 110/03 B

    Fachkundenachweis für Psychologische Psychotherapeuten

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R
    Das BSG habe die Auffassung der Beklagten, bei der WGI absolvierte Theoriestunden könnten wegen ihrer fehlenden Anerkennung als Ausbildungsinstitut durch die KÄBV nicht berücksichtigt werden, bereits verworfen (Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 110/03 B - juris).

    Dieser Nachweis setzt voraus, dass die Weiterbildung der Form und dem Inhalt nach den Anforderungen genügt hat, die bis zum 31. Dezember 1998 an eine den Kriterien der Psychotherapie-Vereinbarungen entsprechende Ausbildung zu stellen waren (so bereits Senatsbeschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 110/03 B - juris).

    Vielmehr steht es einem Bewerber offen, mit Hilfe aller zur Verfügung stehenden Beweismittel zu belegen, dass das von ihm besuchte Ausbildungsinstitut die inhaltlichen Anforderungen an eine den Anlagen 1 bis 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen entsprechende Ausbildung erfüllt hat (BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 110/03 B - juris).

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arztregistereintragung - approbierter

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R
    Wer eine Eintragung in das Arztregister als Psychologischer Psychotherapeut und zugleich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anstrebt, muss neben der zweifachen Approbation auch die Voraussetzungen der Fachkunde hinsichtlich beider Berufstätigkeiten vollständig erfüllen (zur Abgrenzung der beiden Berufe und zur Möglichkeit, die Fachkunde als Psychologischer Psychotherapeut auch mit durchgeführten Behandlungen von Kindern und Jugendlichen zu belegen, s BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 S 7 ff; zur Statthaftigkeit einer Doppelzulassung für beide psychotherapeutischen Berufe vgl Butzmann, Psychotherapie und Recht 2001, 147 ff sowie Stock, Psychotherapie und Recht 2001, 81, 83).

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat, besteht allerdings im Hinblick auf die von der Approbationserteilung ausgehende Bindungswirkung keine unbeschränkte Befugnis der KÄV zur Prüfung der Fachkunde (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4 RdNr 12 f; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 S 4 ff; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B - juris).

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R
    Rechtsgrundlage für den von dem Kläger geltend gemachten Anspruch auf Eintragung in das Arztregister ist § 95c SGB V. Für das Vornahmebegehren (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Variante 3 SGG) ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Revisionsinstanz maßgeblich, sofern nicht ein früherer Rechtszustand für den eine Berufszulassung vorbereitenden Anspruch günstiger ist (vgl BSG - Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 81/03 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Aufl 2004, § 108 RdNr 23).
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R
    Der Grundsatz der Drittbindungswirkung von konstitutiv-feststellenden Verwaltungsentscheidungen (s hierzu grundlegend BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 6 ff) hat vielmehr zur Folge, dass die Registerbehörde vom Inhalt einer verbindlichen Entscheidung der Approbationsbehörde nicht abweichen darf (sog Abweichungsverbot, s dazu ausführlich Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl 2001, § 43 RdNr 39 ff, 99, 129 ff, 151 ff; s auch BSGE 90, 220, 227 f = SozR 4-2500 § 33 Nr. 1 RdNr 21, mwN, zur Bindungswirkung berufsrechtlicher Entscheidungen für die Zulassung sonstiger Leistungserbringer).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R
    Der Grundsatz der Drittbindungswirkung von konstitutiv-feststellenden Verwaltungsentscheidungen (s hierzu grundlegend BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 6 ff) hat vielmehr zur Folge, dass die Registerbehörde vom Inhalt einer verbindlichen Entscheidung der Approbationsbehörde nicht abweichen darf (sog Abweichungsverbot, s dazu ausführlich Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl 2001, § 43 RdNr 39 ff, 99, 129 ff, 151 ff; s auch BSGE 90, 220, 227 f = SozR 4-2500 § 33 Nr. 1 RdNr 21, mwN, zur Bindungswirkung berufsrechtlicher Entscheidungen für die Zulassung sonstiger Leistungserbringer).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R
    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat, besteht allerdings im Hinblick auf die von der Approbationserteilung ausgehende Bindungswirkung keine unbeschränkte Befugnis der KÄV zur Prüfung der Fachkunde (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4 RdNr 12 f; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 S 4 ff; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B - juris).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R
    Das Abweichungsverbot bezieht sich auf alle Entscheidungselemente und Sachverhaltsbewertungen, die für die Registereintragung in gleicher Weise von Bedeutung sind wie für die Approbation, die also für den Erlass beider Verwaltungsakte deckungsgleich zur Anwendung gebracht werden müssen (vgl BSGE 77, 108, 116 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 S 10).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung, Raucherentwöhnungs-Therapie

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R
    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat, besteht allerdings im Hinblick auf die von der Approbationserteilung ausgehende Bindungswirkung keine unbeschränkte Befugnis der KÄV zur Prüfung der Fachkunde (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4 RdNr 12 f; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 S 4 ff; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B - juris).
  • SG Düsseldorf, 18.01.2006 - S 14 KA 189/02

    Vertragsarztangelegenheiten

    Nur wenn die gesamte Zusatzausbildung auf den Erwerb der Qualifikation zur Praktizierung eines Behandlungsverfahrens abzielt, das vom Leistungskatalog der GKV umfasst ist, können auch die in diesem Rahmen angebotenen Einheiten zur theoretischen Wissensvermittlung einer "theoretischen Ausbildung in einem anerkannten Behandlungsverfahren" im Sinne von § 95c Satz 2 Nr. 3 SGB V zugeordnet werden (BSG Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R -).

    Der Nachweis kann mit Hilfe aller zur Verfügung stehenden Beweismittel geführt werden, wobei der Bewerber die objektive Beweislast trägt, mithin bei verbleibenden ernstlichen Zweifeln eine Abrechnungsgenehmigung nicht erteilt werden kann (BSG Urteil vom 31.08.2005 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2851/06

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung - Fachkundenachweis -

    Der Beigeladene Nr. 1 ist dem Vorbringen des Klägers entgegen getreten und hat ergänzend (u.a.) darauf verwiesen, dass die Bestimmung des § 135 SGB V auf die Bewertung von Psychotherapieverfahren anwendbar sei (vgl. BSG Urt. v. 31.8.2005, - B 6 KA 27/04 R -) Die Aufnahme neuer psychotherapeutischer Verfahren in die Psychotherapie-Richtlinien stehe ebenso wie die Beibehaltung der bisherigen Richtlinienverfahren unter dem Gebot der Qualitätssicherung nach § 135 Abs. 1 SGB V. Der Indikationsbezug bei der gem. § 135 Abs. 1 SGB V vorzunehmenden Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sei den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin immanent und gelte daher auch für die Bewertung von psychotherapeutischen Verfahren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 10 KA 20/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die den KVen damit verbliebene eigenständige Prüfungskompetenz hinsichtlich der in § 12 PsychThG geregelten tatbestandlichen Voraussetzungen beschränkt sich somit im Wesentlichen auf die Feststellung, ob die in § 12 Abs. 3 Satz 3 bzw. 4 PsychThG festgelegte erforderlichen Fall- bzw. Stundenzahlen nachgewiesen sind, und, wenn das der Fall ist, ob die Behandlungen bzw. die theoretische Ausbildung in einem Richtlinienverfahren erfolgt ist (z.B. BSG, Urteile vom 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R - und vom 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R - m.w.N.).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (s. nur Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R -), von der abzuweichen der Senat keine rechtliche Grundlage sieht, setzt der Nachweis der theoretischen Ausbildung voraus, dass die Weiterbildung der Form und dem Inhalt nach den Anforderungen genügt hat, die bis zum 31.12.1998 an eine den Kriterien der Psychotherapie-Vereinbarungen entsprechende Ausbildung zu stellen waren.

  • SG Düsseldorf, 18.10.2006 - S 2 (17) KA 88/05
    Dementsprechend muss, wer eine Eintragung in das Arztregister als Psychologischer Psychotherapeut und zugleich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anstrebt, neben der zweifachen Approbation auch die Voraussetzungen der Fachkunde hinsichtlich beider Berufstätigkeiten vollständig erfüllen (BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht